Partnerprogramm
Auszahlung
Die zustehende Provision wird jeweils am 25. des Folgemonats für
den vorhergehenden Monat ausbezahlt. Der Partner erhält bereits
zum 18. eine Abrechnung seiner Provisionen.
Provision fällt auf Beträge an, die bei uns als
"bezahlt" eingegangen sind und nicht storniert wurden.
Aus verrechnungstechnischen Gründen werden Provisionen unter
12,50 EUR nicht ausbezahlt und werden
erst im Folgemonat überwiesen.
Die Mehrwertsteuer wird nur in solchen Fällen ausbezahlt, wenn der Partner
gewerblich tätig und umsatzsteuerpflichtig ist, seinen Wohnsitz
in Deutschland hat und uns eine Kopie seiner Gewerbeanmeldung
vorliegt.
Für die Versteuerung seiner erzielten Provision ist der Partner
selbst verantwortlich. |